(Gründung am 19.02.2003 als "Aktienclub Heidelberg 2003 GbR" von den Gründungsgesellschaftern René C. Baust, Oftersheim; Dieter Horlbog, Mannheim; Kai Köhler, Weinheim; Henning Schenk, Weinheim; Prof. Dr. Heinz Schepank, Heidelberg; Michael Scholz, Mannheim. Gesellschaftervertrag vom 19.02.2003. Namenswechsel in "Heidelberger Investoren-Runde GbR" am 07.06.2006. Gesellschaftsvertrag als Satzung zuletzt geändert am 6.4.2011)
Die am Ende des Vertrages unterzeichnenden Personen schließen sich durch diesen Vertrag zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach deutschem Recht zusammen. Die Gesellschaft trägt die Geschäftsbezeichnung "Heidelberger Investoren-Runde GbR", in der Kurzform "HD-IR".
Sofern mit diesem Vertrag keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der §§ 705 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Ziel der Gesellschaft ist es, das Wissen über Kapitalanlagen und wirtschaftliche Zusammenhänge durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen zu fördern.
Zweck der Gesellschaft ist es, den Gesellschaftern das langfristige, gemeinsame, private Wertpapiersparen sowie eine gemeinsame Vertiefung des Börsenfachwissens zu ermöglichen.
Die Gesellschaft übt keine gewerbliche Tätigkeit aus.
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet. Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg am Neckar.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Gesellschafter können natürliche und juristische Personen sein. Die Gesellschafter beteiligen sich aktiv am Clubleben.
Neben den am Ende des Vertrages unterzeichnenden Gründungsgesellschaftern werden weitere Personen durch schriftlichen Antrag und vorläufige Aufnahme durch den Geschäftsführer Gesellschafter. Die nächste Gesellschafterversammlung muss der Neuaufnahme mit zwei Dritteln der anwesenden Stimmen zustimmen.
Die Gesellschafterversammlung kann mit zwei Dritteln der anwesenden Stimmen Ehrengesellschafter ernennen. Ehrengesellschafter haben sich in besonderer Weise um die Gesellschaft verdient gemacht.
Ehrengesellschafter bezahlen keinen Mitgliedsbeitrag und haben kein Stimmrecht bei der Gesellschafterversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 60,00 EUR für natürliche und 180,00 EUR für juristische Personen. Ehrenmitglieder bezahlen keinen Beitrag.
427 BGB findet keine Anwendung.
Die Gesellschaft führt ein Bankkonto bei der Heidelberger Volksbank eG
Die Verwaltungskosten der Gesellschaft werden grundsätzlich nur gegen Beleg aus dem Gesellschaftsvermögen gedeckt. Kosten können auch Informations- und Kommunikationskosten der Geschäftsführung sein. Hierfür ist eine Jahrespauschale von € 250,00 vorgesehen. Darüber hinaus gehende Ausgaben bedürfen der Genehmigung der Gesellschafterversammlung. Auf der jährlich ersten Gesellschafterversammlung informiert die Geschäftsführung über die Verwaltungskosten.
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie fasst sämtliche Beschlüsse, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.
Die Gesellschafterversammlung berät und beschließt über alle die Gesellschaft betreffenden Angelegenheiten. Dies sind insbesondere
Die Geschäftsführung ist ermächtigt, im Rahmen dieses Vertrages alle Rechtsgeschäfte gegenüber Dritten für die Gesellschaft vorzunehmen. Die Geschäftsführung handelt hierbei unter allen Umständen im Namen aller Gesellschafter und für deren Rechnung.
Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehört besonders die
Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Im Falle der Nichtigkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages bleibt der Gesellschaftsvertrag im Übrigen gültig. An Stelle des nichtigen Teils werden die Gesellschafter eine dem Sinn und Zweck möglichst nahe kommende Regelung vereinbaren.
(Diese Neufassung der Satzung wurde am 6. März 2011 von der Gesellschafterversammlung beschlossen.)